Das Deutsche Reinheitsgebot

Das älteste Lebensmittelgesetz der Welt

Das Deutsche Reinheitsgebot, welches 1516 durch Wilhelm IV. in Bayern erlassen wurde, gilt als die älteste noch aktive Lebensmittelverordnung der Welt – und ist bis heute die Grundlage des Qualitätsverständnisses der Bitburger Braugruppe.   

Ausgewählte Rohstoffe für beständige Qualität

Um beim Brauen eine beständige Qualität zu gewährleisten und Experimente zu unterbinden, erließ der bayerische Herzog Wilhelm IV. am 23. April 1516 das Reinheitsgebot und schrieb mit dieser gesetzlichen Verfügung vor, dass zur Bierherstellung ausschließlich die Rohstoffe Wasser, Gerstenmalz und Hopfen verwendet werden dürfen.

Die Bedeutung der Hefe

Erst seit dem 19. Jahrhundert ist auch die Bedeutung einer vierten wichtigen Zutat bekannt: der Hefe. Denn erst die Hefe ist es, die die Gärung im Bier entstehen lässt.

Brauen ohne Zusatzstoffe

Biere ohne künstliche Aromen und frei von Zusatzstoffen: Auch wenn sich die Brautechnik im Laufe der Zeit immer weiterentwickelt hat, hält die Bitburger Braugruppe nach wie vor am Reinheitsgebot fest und garantiert so mit jedem einzelnen Produkt einzigartigen Geschmack und natürlichen Genuss.  

Hüter des Reinheitsgebots

Das Deutsche Reinheitsgebot gilt weltweit als Garant für beste Bierqualität.

* In Vertriebspartnerschaft für die Benediktiner Weissbräu GmbH